Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer den Serverbereich im Medienkunstlabor (kurz: MKL) I Umfang und Geltungsbereich 1. Die allgemeinen Geschaefts- und Lieferbedingungen vom MKL gelten fuer alle Dienstleistungen und Lieferungen, die das MKL dem Auftraggeber gegenueber erbringt. Sie gelten auch fuer alle zukuenftigen Vertraege, selbst wenn nicht ausdruecklich darauf Bezug genommen wird. 2. In Ergaenzung der Allgemeinen Geschaefts- und Lieferbedingungen vom gelten die Allgemeinen Bedingungen fuer Dienstleistungen in der Informationsverarbeitung durch Rechenzentren, herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer Oesterreich, in der aktuellen Fassung. II Rechtsvorschriften 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die oesterreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr ueber das MKL einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstoesse dem MKL zu melden. 2. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, bei Verstoessen gegen oesterreichische oder internationale Gesetze (wie insbesondere dem Telekommunikationsgesetz, dem Mediengesetz, dem Verbotsgesetz, dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Strafgesetzbuch), das MKL von jedem Nachteil freizuhalten, der durch von Vertragspartnern uebermittelnden, verbreitenden oder ausgestellten Daten und Nachrichten entsteht, und das MKL schad- und klaglos zu halten. 3. Der Vertragspartner ist verschuldensunabhaengig verantwortlich fuer saemtliche Aktivitaeten, die von seinem Anschluss ausgehen und das MKL fuer saemtliche entstehenden Schaeden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst. III Vertragsbeginn und Vertragsdauer 1. Eine Kuendigung beider Vertragsprtner ist jeweils unter Einhaltung einer 14-taegigen Kuendigungsfrist moeglich. 2. Die in Katalogen, Aussendungen und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur massgeblich, wenn in der Auftragsbestaetigung ausdruecklich auf sie Bezug genommen wird. IV Entgeltentrichtung 1. Grundsaetzlich ist die kein Entgelt zu entrichten, ausser Die Inhalte der eingestellten Server entsprechen nicht mehr den Richtlinien des MKL 2. Falls das Inhalte nicht den Richtlinien des MKL entsprechnen kann im Nachhinein ein Entgelt fuer das Serverhousing eingehoben werden. Dieses Entgelt richtet sich an marktueblichen Preisen. Gleichzeitig wird eine Kuendigung des Vertrages ausgesprochen, und alle Dienstleistungen gesperrt. V Haftungsausschluss 1. Das MKL haftet fuer Schaeden ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit, der Ersatz von Folgeschaeden und Vermoegensschaeden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, verlorengegangene Daten, Zinsverlusten und von Schaeden aus Anspruechen Dritter gegen den Vertragspartnern sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprueche bei Ausfall von Datenleitungen oder der MKL Server ausgeschlossen. 2. Das MKL haftet nicht fuer Inhalt, Vollstaendigkeit, Richtigkeit usw. uebermittelter oder abgefragter Daten und fuer Daten, die ueber das MKL erreichbar sind. 3. das MKL uebernimmt keine Gewaehr, dass die angebotenen Dienste immer zugaenglich sind und dass auf den Rechnern vom MKL gespeicherte Daten immer erhalten bleiben. 4. Das MKL behaelt sich das Recht vor, einzelne oeffentlich zugaengliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften erfordern. 5. Das MKL haftet fuer von Mitarbeitern, Gehilfen oder Beauftragten verursachte Schaeden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Das gilt insbesondere fuer Support von Vertragspartnern. Das MKL uebernimmt keine Haftung fuer Schaeden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehoerdliche Bewilligung oder andere behoerdliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. VI Datenschutz 1. Das MKL ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und saemtliche anderen Logfiles neben der Auswertung fuer Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Weiters duerfen diese Daten zur Behebung technischer Maengel verwendet werden. 2. Das MKL ist berechtigt, Stammdaten der Vertragspartnern und Teilnehmer, wie Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, E-Mail Adresse, Anfragedatum, schriftlich geregelte Uebereinkuenfte speichern. Diese Stammdaten werden automationsunterstuetzt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Entsprechend der in dem Paragraph 96 Telekommunikationsgesetz (TKG) normierten Verpflichtung erstellt das MKL ein auf Web basierendes Teilnehmerverzeichnis, in dem der Vertragspartner Vor- und Familienname, Titel, Berufsbezeichnung, Adresse, E-Mail-Adresse und weitere Daten eintragen kann. Auf Wunsch des Vertragspartnern kann diese Eintragung unterbleiben. Ueber das technisch notwendige Mindestmass werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. Das MKL ist berechtigt, Access-Statistiken zu fuehren. 3. Das MKL ergreift alle technisch moeglichen Massnahmen, um die bei ihm gespeicherten Vertragspartnerndaten zu schuetzen. Das MKL haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfuegungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schaeden der Vertragspartei oder Dritter gegenueber dem MKL aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. VII Software 1. Fuer Software, die als eFreewaree, ePublic Domaine, eDemoe oder als eSharewaree klassifiziert ist, uebernimmt das MKL keine wie immer geartete Gewaehr. Die vom jeweiligen Programmautor fuer diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfaellige Lizenzregelungen sind zu beachten. 2. Das MKL uebernimmt keine Gewaehr dafuer, dass die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet. IX IP-Vergabe 1. Der vom MKL zugewiesene IP Bereich darf nur vom Auftraggeber (Endbenutzer) genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist weder zur Gaenze noch zu Teilen moeglich. Das MKL behaelt sich das Recht, IP Adressen an Dritte weiterzugeben, vor. 2. Die IP Adressen duerfen nur waehrend eines aufrechten Vertrages mit dem MKL genutzt werden. Endet das Vertragsverhaeltnis, aus welchem Grunde auch immer, sind die IP Adressen an das MKL zurueckzugeben. 3. das MKL ist bei der Vergabe von IP Adressen an internationale Richtlinien gebunden. Somit gilt insbesondere: a. Pro Jahr und Benutzer kann nur eine bestimmte IP Adressen Anzahl vergeben werden. b. Sollten sich von Benutzer angegebene Informationen als ungueltig herausstellen, ist die Zuweisung nicht laenger gueltig. c. IP-Adressen duerfen nicht auf Vorrat registriert werden. 4. Es kann auf Grund von technischer Notwendigkeit vorkommen, dass ein zugewiesener Adressbereich durch einen anderen ersetzt werden muss. Das MKL kann daher die Verwendung von bestimmten IP Adressen nicht garantieren. X Ruecktritt 1. Das MKL ist berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten, wenn 1. der Nutzer einen im Verhaeltnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen ueberproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste uebermaessig in Anspruch nimmt; 2. der Nutzer wiederholt gegen die eNetiquettee und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstoesst, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing), die Benutzung des Dienstes zur Uebertragung von Drohungen, Obszoenitaeten, Belaestigungen oder zur Schaedigung anderer Teilnehmer. 2. Unbeschadet der Schadenersatzansprueche vom MKL sind im Falle des Ruecktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemaess abzurechnen und zu bezahlen. XI Nettiquette 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die international ueblichen Verhaltensregeln einzuhalten: eAergere andere Netzteilnehmer nicht uebermaessig und aergere dich ueber andere Netzteilnehmer nicht uebermaessige. Sollten aus dem Internet diesbezueglich Beschwerden ueber den Vertragspartner an das MKL herangetragen werden, so ist das MKL im Wiederholungsfall berechtigt, das Vertragsverhaeltnis aufzuloesen. 2. Bei Zuwiderhandeln kann das MKL den Zugang des Vertragspartnern ohne Angabe von Gruenden und ohne vorherige Information des Vertragspartnern sperren. XII Aenderungen der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und der Entgelte Aenderungen der Allgemeinen Geschaeftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Vertragspartnern schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Aenderungen gelten als akzeptiert, wenn der Vertragspartner diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kuendigung. XIII Sonstige Bestimmungen 1. Alle dieses Vertragsverhaeltnis betreffenden Aenderungen, Ergaenzungen, Mitteilungen und Erklaerungen sind nur gueltig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen bei sonstiger Unwirksamkeit. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Digitale Unterschriften vom MKL werden als rechtsgueltig anerkannt. 3. Das MKL ist auf eigenes Risiko ermaechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhaeltnis zu beauftragen. 4. Der Vertragspartner wird Aenderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er beim MKL angegeben hat, sowie jede Aenderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform sofort, spaetestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Aenderung anzeigen. Gibt der Vertragspartner solche Aenderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklaerungen vom MKL, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kuendigungen nicht zu, so gelten diese Erklaerungen vom MKL trotzdem als zugegangen. 5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen uebrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Haerte fuer eine Vertragspartei darstellen wuerde. 6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Zugang zum MKL und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weiterzugeben und sein Passwort geheim zu halten. Fuer Schaeden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwoerter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. Vergessene Zugangspasswoerter werden vom MKL auf Verlangen unentgeltlich durch neue ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch Dritte muss dem MKL sofort gemeldet werden. 7. Fuer die Kommunikation zwischen Vertragspartnern und dem MKL ist, soweit moeglich, E-Mail zu verwenden. 8. Fuer die Verrechnung sind die Messungen und Berechnungen von atnet ausschlaggebend. XIV Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, ausser bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschaeftigt sind. Es gilt ausschliesslich oesterreichisches Recht.